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Düsseldorfer Tabelle 2011
Die Düsseldorfer Tabelle hat sich in den auszuzahlenden Unterhaltsbeträgen nicht geändert gegenüber der Tabelle des Vorjahres. Änderungen gibt es wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich bei dem Bedarfskontrollbetrag.

Auch der Selbstbehalt, der nunmehr "notwendiger Eigenbedarf" genannt wird - also der Betrag, der dem Unterhaltsverpflichteten auf jeden Fall verbleiben muss - hat sich verändert, wie aus den Anmerkungen ersichtlich. Die Zahlbeträge ergeben sich aus der 3. Tabelle.

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