Neues Unterhaltsrecht

Das Gesetzgeber hat das Unterhaltsrecht zum 1. Januar 2008 neu geregelt. Dies führt zu großen Veränderungen. So ist z. B. für den Kindesunterhalt seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr die Berliner Tabelle als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle anwendbar. Es kommt auch nicht mehr auf den Wohnsitz des Kindes an, das bedeutet, dass der Kindesunterhalt in Ost und West nunmehr gleich hoch ist.

Seit dem 1. Januar 2008 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle, siehe nützliche Links.



Eingestellt am 18.01.2008 von Angela Breckwoldt
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