Streitige Scheidung in Berlin Wilmersdorf

Streitige Scheidung (§1565 Abs.1 BGB):
Es handelt sich um eine rechtlich streitige Scheidung, die nicht unbedingt tatsächlich streitig sein muss.
Erste Voraussetzung für eine sog. streitige Scheidung ist
1. dass die Eheleute seit mindestens 12 Monaten getrennt leben (das sogenannte Trennungsjahr).
Die Eheleute leben getrennt, wenn sie wechselseitig keine Versorgungsleistungen mehr erbringen, also für den anderen nicht mehr einkaufen, nicht mehr waschen und putzen, nicht mehr kochen und ähnliche Arbeiten erledigen. Auch ohne den Auszug aus der Ehewohnung können die Eheleute getrennt leben. Dann sind dem Richter die Lebensverhältnisse glaubhaft und nachvollziehbar zu schildern.
2. Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss zusätzlich dem Gericht beweisen, dass die Ehe gescheitert ist, selbst wenn der andere Ehegatte keine Scheidung möchte.
Dafür genügt es dem Gericht in der Regel bereits, wenn die unumstößliche Absicht eines Ehegatten zur Scheidung mitgeteilt wird, weil zum Beispiel einer der Eheleute einen neuen Lebensgefährten hat.