<< Kein Bußgeld bei Handynutzung | Kinderunterhalt und Splittingvorteil >> |
Erste 1. BGH-Entscheidung zum neuen Betreuungsunterhaltsanspruch
Im Juli 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH)eine erste Entscheiung nach dem neuen Unterhaltsrecht getroffen. Danach richtet sich die Höhe des Betreuungsunterhaltsanspruches der Mutter eines nichtehelichen Kindes nach ihrer eigenen Lebensstellung. Auf ein höheres Einkommen des nichtehelichen Lebenspartners kommt es - anders als in der Ehe - nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn die Kindesmutter bereits vor der Geburt mit dem Kindesvater in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebte.
War die Beziehung der Eltern einer Ehe vergleichbar, also bei längerem Zusammenleben und/oder bei gemeinsamen Kinderwunsch, kommt nach dieser Entscheidung eine Verlängerung des Betreuungsunterhaltsanspruches über die Dauer von drei Jahren nach der Geburt in Betracht.(Urteil des BGH vom 16.07.2008)
Eingestellt am 21.08.2008 von Angela Breckwoldt
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.