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Kinder Unterhalt Tabelle - Düsseldorfertabelle 2008
Kindesunterhalt 2008
Neue Düsseldorfer Tabelle
Der Gesetzgeber hat in einer umfassenden Reform das Unterhaltsrecht geändert. Seit dem 1. Januar 2008, gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit gilt und von einem Mindestunterhaltsbetrag für jedes Kind ausgeht.
Rechtskräftige Unterhaltstitel - das sind Urteile, notarielle Unterhaltsanerkenntnisse, Jugendamtsurkunden oder Unterhaltsvereinbarungen -, die vor dem 01.01.2008 bestanden, müssen zunächst nicht gerichtlich angefochten werden, wenn der Unterhalt des Kindes in einem Titel als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung zu leisten ist. Dann kann der Unterhaltsanspruch nach den gesetzlichen Vorgaben in § 36 EGZPO i.V.m. § 1612 a Abs. 1 BGB umgerechnet werden. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.
Zu Ihrer Information füge ich als Anlage die Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2008, zum Herunterladen bei.
Wenn Sie Fragen zum Kindesunterhalt haben oder Rechtsbeistand bei einer Scheidung benötigen, stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht gerne zur Seite. Nehmen Sie hier Kontakt auf.
Eingestellt am 30.01.2008 von Angela Breckwoldt
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