Scheidung nach dreijähriger Trennung
Scheidung nach dreijähriger Trennung (§1566 Abs.2 BGB):
Leben die Eheleute bereits seit wenigstens drei Jahren von einander getrennt, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe im Sinne des Gesetzes gescheitert ist. Weitere Erklärungen zum Scheitern der Ehe sind dann nicht erforderlich.
Leben die Eheleute bereits seit wenigstens drei Jahren von einander getrennt, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe im Sinne des Gesetzes gescheitert ist. Weitere Erklärungen zum Scheitern der Ehe sind dann nicht erforderlich.
Es ist also nicht erforderlich, dem Gericht im einzelnen darzulegen, welche Gründe zur Zerrüttung der Ehe geführt haben.
Fordert einer der Ehegatten nach dreijähriger Trennungszeit die Scheidung, wird die Ehe geschieden, auch wenn der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag widerspricht.