Online-Scheidung

Online Scheidung. Ein Schlagwort oder schon Wirklichkeit ?
Die Trennung und Scheidung von seinem Ehepartner ist ein sehr persönliches Problem. Dementsprechend gehen die Menschen unterschiedlich mit der Lösung dieses Problems um. Der bisher übliche Weg bestand darin, sich im Freundes- und Bekanntenkreis über ihre eigenen Erfahrungen zu informieren und sich ggf. Tipps geben zu lassen, wie Mann/Frau sich am Geschicktesten verhält.

Das Internet bietet die Möglichkeit, sich über juristische Fragestellungen zu informieren.

Ein neues Schlagwort lautet: Online-Scheidung. Hinter dieser Überschrift verbirgt sich die Möglichkeit, ohne persönliche Gespräche in der Anwaltskanzlei einen ersten Kontakt per Email, Fax oder Brief mit der Rechtsanwältin Ihres Vertrauens herzustellen oder sogar das Verfahren einleiten zu lassen.

Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht an die Öffnungszeiten meiner Kanzlei gebunden sind, sondern von Ihnen die Fragen oder Unterlagen auch abends oder am Wochenende schriftlich an mich geschickt werden können. Eine kurzfristige Beantwortung während der Bürozeiten ist selbstverständlich.

Wenn Sie diese Möglichkeit der Online-Scheidung nutzen möchten, schreiben Sie mir eine Nachricht per Email. Sie erhalten dann von mir ein Formular zur Durchführung der Scheidung. Dies erfolgt für Sie unverbindlich und ohne Kosten.

In dem Fragebogen werden Sie nach Ihren persönlichen Daten gefragt wie Name, Anschrift, Ihrem Hochzeitstag und dem Trennungszeitpunkt vom Ehepartner. Diese Angaben werden für den Scheidungsantrag benötigt.

Erst wenn Sie mir das Formular im Original (per Post) unterschrieben zurückschicken oder mir in meiner Kanzlei eine schriftliche Vollmacht erteilen, kommt ein Mandatsverhältnis zustande und es entstehen Gebühren.

Die Schwierigkeit und die Lösung juristischer Sachverhalte liegen jedoch häufig im Detail. Diese Einzelheiten nimmt der juristische Laie manchmal nicht wahr, so dass Probleme erst in einem Gespräch mit mir als spezialisierter Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Familienrechts erkannt werden und zur Sprache kommen. Deshalb empfehle ich grundsätzlich die persönliche juristische Beratung und die Vereinbarung eines Besprechungstermins, in dem alle Ihre Fragen angesprochen werden können. Die anwaltliche Vertretung ist vor dem jeweils zuständigen Familiengericht in ganz Deutschland möglich.