DÜSSELDORFER TABELLE

Düsseldorfer Tabelle 2023

Der Kindesunterhalt hat sich zum 01.01.2023 verändert. Verändert wurde nicht nur der Unterhaltsbetrag sondern auch die Einkommensgruppen und das anrechenbare staatliche Kindergeld. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 250,00 €.

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, die allerdings von den Familiengerichten wie ein Gesetz angewendet wird.
Die Unterhaltstabelle weist den monatlichen Unterhaltsbetrag aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.
Der notwendige Selbstbehalt, also der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen auf jeden Fall zu verbleiben hat, hat sich erhöht und zwar wie folgt:

  • bei Kindern bis 21 Jahre im Haushalt eines Elternteils und allgemeiner Schulpflicht, monatlich 1.370,00 €, soweit der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist. Beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt der notwendige Eigenbedarf 1120,00 € monatlich.
  • Der angemessene Eigenbedarf gegenüber anderen volljährigen Kindern beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.320,00 €,
  • gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten 1.208,00 € monatlich.
Düsseldorfer Tabelle 2023
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