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Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch die 2. Ehefrau
Setzt der nach Scheidung wiederverheirate Ehemann in einem während seiner ersten Ehe errichteten Testament seine erste Ehefrau als Erbin ein, kann seine im Testament nicht berücksichtigte zweite Ehefrau das Testament nach dem Tode des Ehemanns regelmäßig anfechten.
Eine böse Überraschung erlebte die 2. Ehefrau als ihr Ehemann verstorben war. Obwohl sie gemeinsam mit ihm ein gegenseitiges notarielles Testament errichtet hatte und alle vorherigen Testamente in der Urkunde widerrufen wurden, beantragte die 1. Ehefrau des Erblassers (dem verstorbenen Ehemann) einen Erbschein. Das OLG Hamm hat am 28.10.2014 zum Aktenzeichen 15 W 14/14 entschieden, dass die 2. Ehefrau das erste Testament anfechten konnte, weil sie als Pflichtteilsberechtigte übergangen worden sei.
Eingestellt am 16.01.2015 von Angela Breckwoldt
1 Kommentar zum Artikel "Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch die 2. Ehefrau":
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